Diese Arbeit vergleicht das österreichische Konzernrecht und das Recht der Gesellschaftengruppe nach dem neuen türkischen HGB. Dabei wird auch den konzernrechtlichen Vorgaben bzw Grundsätzen des Europarechts besondere Beachtung geschenkt.
Das Konzernrecht weist in Österreich und in der Türkei eine unterschiedliche Regelungsdichte auf. Während die Türkei mit einem neuen Handelsgesetzbuch das Konzernrecht, wenn auch nur teilweise kodifiziert hat, befindet sich das österreichische Konzernrecht im Wesentlichen auf dem Stand des deutschen Aktienrechts von 1937. Der österreichische Gesetzgeber hat bis jetzt neben einer Konzerndefinition in § 15 AktG und einigen wenigen, auf unterschiedliche Regelungsmaterien verstreuten Bestimmungen nur das Konzern¬bilanz¬recht durchnormiert. Auch auf der Ebene der Europaischen Union unterblieb trotz aller Bestrebungen der Kommission bislang eine Angleichung des Konzernrechts. Trotzdem hat das Richtlinienrecht das Konzernrecht der Mitgliedstaaten sowie die konzernrechtlichen Bestimmungen des neuen türkischen HGB wesentlich beeinflusst.
Die Arbeit gliedert sich in fünf Hauptteile. Der erste Teil enthalt eine systematische Darstellung des Konzernrechts im Allgemeinen, ohne dabei auf die jeweiligen Besonderheiten beider Staaten einzugehen. Im zweiten Teil wird das österreichische Konzernrecht untersucht. Das neue Recht der Gesellschaftengruppe nach dem neuen THGB wird im dritten Kapitel behandelt. Der vierte Teil widmet sich den konzernrechtlich rele¬vanten Vorgaben und Grundsätzen des Europarechts, wobei ein umfassender Blick auf die bisherigen Bestre¬bungen der EU zur Rechtsangleichung auf der Ebene des Konzernrechts gegeben wird. Schließlich folgt im letzten Teil eine Gegenüberstellung und kritische Würdigung des bestehenden bzw bevorstehenden Konzernrechts Öster¬reichs bzw der Türkei."
Diese Arbeit vergleicht das österreichische Konzernrecht und das Recht der Gesellschaftengruppe nach dem neuen türkischen HGB. Dabei wird auch den konzernrechtlichen Vorgaben bzw Grundsätzen des Europarechts besondere Beachtung geschenkt.
Das Konzernrecht weist in Österreich und in der Türkei eine unterschiedliche Regelungsdichte auf. Während die Türkei mit einem neuen Handelsgesetzbuch das Konzernrecht, wenn auch nur teilweise kodifiziert hat, befindet sich das österreichische Konzernrecht im Wesentlichen auf dem Stand des deutschen Aktienrechts von 1937. Der österreichische Gesetzgeber hat bis jetzt neben einer Konzerndefinition in § 15 AktG und einigen wenigen, auf unterschiedliche Regelungsmaterien verstreuten Bestimmungen nur das Konzern¬bilanz¬recht durchnormiert. Auch auf der Ebene der Europaischen Union unterblieb trotz aller Bestrebungen der Kommission bislang eine Angleichung des Konzernrechts. Trotzdem hat das Richtlinienrecht das Konzernrecht der Mitgliedstaaten sowie die konzernrechtlichen Bestimmungen des neuen türkischen HGB wesentlich beeinflusst.
Die Arbeit gliedert sich in fünf Hauptteile. Der erste Teil enthalt eine systematische Darstellung des Konzernrechts im Allgemeinen, ohne dabei auf die jeweiligen Besonderheiten beider Staaten einzugehen. Im zweiten Teil wird das österreichische Konzernrecht untersucht. Das neue Recht der Gesellschaftengruppe nach dem neuen THGB wird im dritten Kapitel behandelt. Der vierte Teil widmet sich den konzernrechtlich rele¬vanten Vorgaben und Grundsätzen des Europarechts, wobei ein umfassender Blick auf die bisherigen Bestre¬bungen der EU zur Rechtsangleichung auf der Ebene des Konzernrechts gegeben wird. Schließlich folgt im letzten Teil eine Gegenüberstellung und kritische Würdigung des bestehenden bzw bevorstehenden Konzernrechts Öster¬reichs bzw der Türkei."
Taksit Sayısı | Taksit tutarı | Genel Toplam |
---|---|---|
Tek Çekim | 195,00 | 195,00 |
2 | 101,40 | 202,80 |
3 | 70,20 | 210,60 |
Taksit Sayısı | Taksit tutarı | Genel Toplam |
---|---|---|
Tek Çekim | 195,00 | 195,00 |
2 | 101,40 | 202,80 |
3 | 70,20 | 210,60 |
Taksit Sayısı | Taksit tutarı | Genel Toplam |
---|---|---|
Tek Çekim | 195,00 | 195,00 |
2 | 101,40 | 202,80 |
3 | 70,20 | 210,60 |